bauleitplanung

Bauleitpläne

bauleitpläne (rechtskräftig)

Sie können die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Bendorf an dieser Stelle digital über das "GeoPortal RLP online" einsehen und/oder herunterladen.

BAULEITPLÄNE (OFFENLAGE IM VERFAHREN)

Informationen über die Bauleitpläne im Verfahren finden Sie auf diesen Seiten.

Wir bitten Sie, vorab telefonisch oder per E-Mail Termine zu vereinbaren, wenn Sie Bauleitpläne vor Ort einsehen wollen (Tel.: 02622 / 703308, E-Mail: stefan.gross@bendorf.de). So können unnötige Wege und lange Wartezeiten verhindert werden.

Bebauungsplan der Stadt Bendorf "Auf der Bleth"

Der Rat der Stadt Bendorf hat in seiner Sitzung am 18.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf der Bleth“ beschlossen. 

Das Plangebiet liegt am östlichen Siedlungsrand des Stadtteils Stromberg und hat eine Gesamtgröße von etwa 1,8 ha.

In seiner Sitzung am 18.07.2023 hat der Stadtrat der Stadt Bendorf beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch einzuleiten. 

Bebauungsplan „Unter dem Neubergsweg“

In seiner Sitzung am 17.09.2024 hat der Stadtrat der Stadt Bendorf den Bebauungsplanentwurf „Unter dem Neubergsweg“ und seine Bestandteile und die weiteren Verfahrensschritte gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die erstmalige Offenlage in Form einer Veröffentlichung im Internet als auch einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 11.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024. Nach erstmaliger Offenlage erfolgte eine Überarbeitung des Bebauungsplanes. Deshalb erfolgt eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum von

 Montag, 23.06. bis einschließlich Dienstag, den 22.07.2025.

Während des o.g. Zeitraumes besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Auf der Homepage der Stadt Bendorf kann jedermann Einsicht in die vollständigen Planentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese abrufen und sich auch auf elektronischem Wege unter stefan.gross@bendorf.de zur Planung äußern.

Bebauungsplan „Vierwindenhöhe 6. Änderung und Erweiterung“

In seiner Sitzung am 08.04.2025 hat der Stadtrat der Stadt Bendorf den Bebauungsplanentwurf „Vierwindenhöhe 6. Änderung und Erweiterung“ und seine Bestandteile und die weiteren Verfahrensschritte gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Es erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum von Montag, den 07.07.2025 bis einschließlich Mittwoch, den 06.08.2025. 

Während des o.g. Zeitraumes besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Auf der Homepage der Stadt Bendorf kann jedermann Einsicht in die vollständigen Planentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese abrufen und sich auch auf elektronischem Wege unter stefan.gross@bendorf.de zur Planung äußern.

Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 06.08.2025 mündlich, schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg bei der Stadt Bendorf (Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Kultur) eingebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB). Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zu der Planung zu äußern.