Nebeneinkünfte und abführungen

Nebeneinkünfte und Abführungen

bÜRGERMEISTER mOHR - Nebeneinkünfte und Abführungen

Kommunalbeamt:innen auf Zeit sind gemäß § 119 Absatz 3 des Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) verpflichtet, einmal jährlich in einer öffentlichen Sitzung über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der damit erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu berichten. Bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern gilt dies nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Anschließend ist der Bericht über die Internetseite der Kommune zu veröffentlichen.

Der Bericht über die Nebentätigkeiten des Jahres 2022 ist in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats am 07.02.2023 erfolgt.

In der folgenden Darstellung ist aufgelistet, welche Nebentätigkeiten Christoph Mohr ausübt, die in Verbindung zum Amt des Bürgermeisters stehen und welche Einkünfte er hieraus erhält.

Nach dem Bericht gemäß § 8 der Nebentätigkeitsverordnung gab es 2022 folgende genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten:

Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst

Vergütung/
Aufwandsentschädigung

Sitzungsgeld

Beirat der EVM

0,00 Euro

500,00 Euro

Regionalbeirat Koblenz/Rheinhessen GVV-Kommunalversicherung VVaG

0,00 Euro

0,00 Euro

insgesamt

0,00 Euro

0,00 Euro

davon unterliegen nicht der Abführung

6.200,00 Euro

1.900,00 Euro

abgeführt wurden

0,00 Euro

0,00 Euro

 

Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichgestellten Dienst besteht eine Ablieferungspflicht, sofern ein Höchstwert von 6.200 Euro überschritten wird. Sitzungsgelder sind anzurechnen, soweit sie im Einzelfall 160 Euro oder im Kalenderjahr insgesamt den Betrag von 1.900 Euro übersteigen.

 

Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt

m Kalenderjahr 2022 wurden folgende Tätigkeiten ausgeübt, die dem Hauptamt des Oberbürgermeisters zuzurechnen sind:

Tätigkeit

Vergütung/
Aufwandsentschädigung

Sitzungsgeld

Rheinhafen Bendorf GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates

0,00 Euro

0,00 Euro

Verbandsversammlung Kreismusikschule/Kulturforum

0,00 Euro

0,00 Euro

abzuführen insgesamt

0,00 Euro

0,00 Euro

Für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Hauptamt stehen, besteht ein Annahmeverbot.

 

Einkünfte aus öffentlichen Ehrenämtern

Tätigkeit

Vergütung/
Aufwandsentschädigung

Sitzungsgeld

Verwaltungsrat der Sparkasse Koblenz

0,00 Euro

0,00 Euro

Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz

-          Ausschuss für Klima, Umwelt und Energie

0,00 Euro

35,00 Euro

Beirat der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (Mitglied)

0,00 Euro

0,00 Euro

Unfallkasse Rheinland-Pfalz

-          Stellv. Mitglied im Satzungsausschuss

-          Stellv. Mitglied im Widerspruchsausschuss II

-          Stellv. Mitglied der Vertreterversammlung

0,00 Euro

0,00 Euro

davon unterliegen nicht der Abführung

0,00 Euro

35,00 Euro

 

Aufwandsentschädigungen für öffentliche Ehrenämter i. S. d. § 2 NebVO sind nicht abführungspflichtig.

Abführungspflichtige Einkünfte sind nicht entstanden. Eine Abführung von Geldern an die Stadtkasse ist demnach nicht erfolgt.