bÜRGERMEISTER mOHR - Nebeneinkünfte und Abführungen
Nach der Novellierung des beamtenrechtlichen Nebentätigkeitsrechts sind die Kommunalbeamt:innen auf Zeit gemäß § 119 Absatz 3 des Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) verpflichtet, einmal jährlich in einer öffentlichen Sitzung über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der damit erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu berichten. Bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern gilt dies nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Anschließend ist der Bericht über die Internetseite der Kommune zu veröffentlichen.
Der Bericht über die Nebentätigkeiten des Jahres 2021 ist in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats am 08.02.2022 erfolgt.
In der folgenden Darstellung ist aufgelistet, welche Nebentätigkeiten Christoph Mohr ausübt, die in Verbindung zum Amt des Bürgermeisters stehen und welche Einkünfte er hieraus erhält.
Nach dem Bericht gemäß § 8 der Nebentätigkeitsverordnung gab es 2021 folgende genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten:
Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst | Vergütung/ | Sitzungsgeld |
Beirat der EVM | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Regionalbeirat Koblenz/Rheinhessen GVV-Kommunalversicherung VVaG | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
insgesamt | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
davon unterliegen nicht der Abführung | 6.200,00 Euro | 1.900,00 Euro |
abgeführt wurden | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichgestellten Dienst besteht eine Ablieferungspflicht, sofern ein Höchstwert von 6.200 Euro überschritten wird. Sitzungsgelder sind anzurechnen, soweit sie im Einzelfall 160 Euro oder im Kalenderjahr insgesamt den Betrag von 1.900 Euro übersteigen.
sonstige Nebentätigkeiten | Vergütung/ | Sitzungsgeld |
insgesamt | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
davon unterliegen nicht der Abführung | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Sonstige Nebentätigkeiten sind nicht abführungspflichtig.
Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt
Im Kalenderjahr 2021 wurden folgende Tätigkeiten ausgeübt, die dem Hauptamt des Oberbürgermeisters zuzurechnen sind:
Tätigkeit | Vergütung/ | Sitzungsgeld |
Rheinhafen Bendorf GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Verbandsversammlung Kreismusikschule/Kulturforum | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
abzuführen insgesamt | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Hauptamt stehen, besteht ein Annahmeverbot.
Einkünfte aus öffentlichen Ehrenämtern
Tätigkeit | Vergütung/ | Sitzungsgeld |
Verwaltungsrat der Sparkasse Koblenz | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz - Ausschuss für Klima, Umwelt und Energie | 0,00 Euro | 35,00 Euro |
Beirat der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (Mitglied) | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Unfallkasse Rheinland-Pfalz - Stellv. Mitglied im Satzungsausschuss - Stellv. Mitglied im Widerspruchsausschuss II - Stellv. Mitglied der Vertreterversammlung | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
davon unterliegen nicht der Abführung | 0,00 Euro | 35,00 Euro |
Aufwandsentschädigungen für öffentliche Ehrenämter i. S. d. § 2 NebVO sind nicht abführungspflichtig.
Alle abführungspflichtigen Einkünfte wurden an die Stadtkasse abgeführt.