Informationen zur Grundsteuer
Hinweis bei Eigentümerwechsel
Fachgebiet: Steuern und Abgaben
Weitere zuständige Ämter:
Beginn der Steuer
Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzt. Die Grundsteuer ist also eine sogenannte Jahressteuer, d.h. die Grundsteuer wird nicht unterjährig abgerechnet. Maßgebend sind also nicht die im Notarvertrag vereinbarte Nutzen- und Lastenregelungen, sondern die Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines jeden Kalenderjahres.
Die Steuerpflicht des neuen Eigentümers beginnt spätestens mit dem Zurechnungsdatum im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Dieser Bescheid ist alleine bindend für die Festsetzung der Grundsteuer.
Eine vorherige Umstellung ist durch eine schriftliche Übernahmeerklärung des neuen Eigentümers möglich.
Hier finden Sie das entsprechende Formular
Den ausgefüllten Vordruck können Sie per Post oder per Email an die Stadtverwaltung Bendorf senden.
Auskünfte erteilen:
· Frau Wiltrud Krischer, Tel.: 02622 703-126; wiltrud.krischer(at)bendorf.de
· Frau Daniela Schmengler, Tel.: 02622 703-129 ; daniela.schmengler(at)bendorf.de
Fachgebiet -Steuern und Abgaben-, Rathaus 3, Untere Rheinau 60, 56170 Bendorf/Rhein
Rathaus-Online

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