bauleitplanung

Bauleitpläne

bauleitpläne (rechtskräftig)

Sie können die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Bendorf an dieser Stelle digital über das "GeoPortal RLP online" einsehen und/oder herunterladen.

BAULEITPLÄNE (OFFENLAGE IM VERFAHREN)

Informationen über die Bauleitpläne im Verfahren finden Sie auf diesen Seiten.

Wir bitten Sie, vorab telefonisch oder per E-Mail Termine zu vereinbaren, wenn Sie Bauleitpläne vor Ort einsehen wollen (Tel.: 02622 / 703308, E-Mail: stefan.gross@bendorf.de). So können unnötige Wege und lange Wartezeiten verhindert werden.

Bebauungsplan „Vierwindenhöhe 6. Änderung und Erweiterung“ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1  und § 4 Abs. 1 BauGB 

In seiner Sitzung am 07.11.2023 hat der Stadtrat der Stadt Bendorf u. a. beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch einzuleiten. Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen – bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung, Landschaftspflegerischer Bestandsplan, Geländeschnitte Satteldach und Geländeschnitte Flachdach- im Zeitraum von Montag, den 20.11.2023 bis einschließlich Mittwoch, den 20.12.2023. In dieser Zeit liegt die Planung im Raum 214a, Rathaus II, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf zu jedermanns Einsicht bereit, daneben ist die Planung hier digital abrufbar.

Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 20.12.2023 mündlich, schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg bei der Stadt Bendorf (Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Kultur) eingebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zu der Planung zu äußern.

4. Änderung des Bebauungsplans "In der Bitz bis Hellenpfad" - Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 

Der Stadtrat der Stadt Bendorf hat die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans "In der Bitz bis Hellenpfad" und seine Bestandteile und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen (bestehend aus planerischem und textlichem Bebauungsplan, Begründung, Geltungsbereichskarte, Artenschutzgutachten und FFH Vorprüfung) im Zeitraum von Montag, den 20.11.2023 bis einschließlich Mittwoch, den 20.12.2023. In dieser Zeit liegt die Planung, inklusive der v.g. Unterlagen, im Raum 214a, Rathaus II, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf zur Einsicht bereit und ist hier digital abrufbar.

Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 20.12.2023 mündlich, schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg bei der Stadt Bendorf (Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Kultur) eingebracht werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Bebauungsplan „MobiHUB-Untere Rheinau“ -Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB 

In seiner Sitzung am 25.04.2023 hat der Stadtrat der Stadt Bendorf u. a. beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch einzuleiten. Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen – bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung mit Umweltbericht sowie Landschaftspflegerischem Bestandsplan - im Zeitraum von Montag, den 02.10.2023 bis einschließlich Donnerstag, den 02.11.2023. In dieser Zeit liegt die Planung im Raum 214a, Rathaus II, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf zu jedermanns Einsicht bereit und ist hier digital abrufbar. 

Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 02.11.2023 mündlich, schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg bei der Stadt Bendorf (Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Kultur) eingebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zu der Planung zu äußern.

 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich„MobiHUB-Untere Rheinau“- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB 

Der Stadtrat der Stadt Bendorf hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „MobiHUB-Untere Rheinau“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch wird hiermit eingeleitet. Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen - bestehend aus Planzeichnung und Begründung (städtebaulicher Teil) sowie dem Umweltbericht und Landschaftspflegerischem Bestandsplan zum Bebauungsplan - im Zeitraum von Montag, den 02.10.2023 bis einschließlich Donnerstag, den 02.11.2023. In dieser Zeit liegt die Planung im Raum 214a, Rathaus II, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf zu jedermanns Einsicht bereit und ist hier digital abrufbar.

Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 02.11.2023 mündlich, schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg bei der Stadt Bendorf (Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Kultur) eingebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zu der Planung zu äußern. 

Offenlage des Planentwurfs Bebauungsplan „Bahnhofstraße/Obere Rheinau“

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB 

In seiner Sitzung am 26.09.2023 hat der Stadtrat der Stadt Bendorf den Bebauungsplanentwurf „Bahnhofstraße /Obere Rheinau“ und seine Bestandteile und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Offenlage erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen (bestehend aus textlichem Bebauungsplan, Begründung, Geltungsbereichskarte, Artenschutzgutachten und Schalltechnische Immissionsprognose) im Zeitraum von Mittwoch, den 25.10.2023 bis einschließlich Montag, den 27.11.2023. In dieser Zeit liegt die Planung, inklusive der v.g. Unterlagen, im Raum 214a, Rathaus II, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf zu jedermanns Einsicht bereit und ist hier digital abrufbar.

Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 27.11.2023 mündlich, schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg bei der Stadt Bendorf (Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Kultur) eingebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zu der Planung zu äußern.