bauleitplanung

Bauleitpläne

bauleitpläne (rechtskräftig)

Sie können die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Bendorf an dieser Stelle digital über das "GeoPortal RLP online" einsehen und/oder herunterladen.

BAULEITPLÄNE (OFFENLAGE IM VERFAHREN)

Informationen über die Bauleitpläne im Verfahren finden Sie auf diesen Seiten.

Wir bitten Sie, vorab telefonisch oder per E-Mail Termine zu vereinbaren, wenn Sie Bauleitpläne vor Ort einsehen wollen (Tel.: 02622 / 703308, E-Mail: stefan.gross@bendorf.de). So können unnötige Wege und lange Wartezeiten verhindert werden.

Offenlage des Planentwurfs Bebauungsplan „MobiHUB-Untere Rheinau“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB 

In seiner Sitzung am 06.02.2024 hat der Stadtrat der Stadt Bendorf den Bebauungsplanentwurf „MobiHUB-Untere Rheinau“ und seine Bestandteile und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Offenlage erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen (bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht, Landschaftspflegerischem Bestandsplan, externen Ausgleichsflächen, Fachbeitrag Artenschutz und schalltechnische Immissionsprognose) im Zeitraum von Montag, den 19.02.2024 bis einschließlich Freitag, den 22.03.2024. In dieser Zeit liegt die Planung, inklusive der v.g. Unterlagen, im Raum 214a, Rathaus II, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf zu jedermanns Einsicht bereit und ist hier digital abrufbar.

Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 22.03.2024 mündlich, schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg bei der Stadt Bendorf (Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Kultur) eingebracht werden. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung der Frist aus verfahrenstechnischen Gründen nicht erfolgen kann.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB). Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zu der Planung zu äußern.

Offenlage des Planentwurfs 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „MobiHUB-Untere Rheinau“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB 

In seiner Sitzung am 06.02.2024 hat der Stadtrat der Stadt Bendorf den Entwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „MobiHUB-Untere Rheinau“ und seine Bestandteile und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Offenlage erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen (bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung (städtebaulicher Teil), Umweltbericht zum Bebauungsplan, Landschaftspflegerischem Bestandsplan, externe Ausgleichsflächen zum Bebauungsplan, Fachbeitrag Artenschutz und schalltechnische Immissionsprognose zum Bebauungsplan) im Zeitraum von Montag, den 19.02.2024 bis einschließlich Freitag, den 22.03.2024. In dieser Zeit liegt die Planung, inklusive der v.g. Unterlagen, im Raum 214a, Rathaus II, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf zu jedermanns Einsicht bereit.

Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 22.03.2024 mündlich, schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg bei der Stadt Bendorf (Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Kultur) eingebracht werden. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung der Frist aus verfahrenstechnischen Gründen nicht erfolgen kann.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 6. Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB).