bauleitplanung

Bauleitpläne

bauleitpläne (rechtskräftig)

Sie können die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Bendorf an dieser Stelle digital über das "GeoPortal RLP online" einsehen und/oder herunterladen.

BAULEITPLÄNE (OFFENLAGE IM VERFAHREN)

Informationen über die Bauleitpläne im Verfahren finden Sie auf diesen Seiten.

Wir bitten Sie, vorab telefonisch oder per E-Mail Termine zu vereinbaren, wenn Sie Bauleitpläne vor Ort einsehen wollen (Tel.: 02622 / 703308, E-Mail: stefan.gross@bendorf.de). So können unnötige Wege und lange Wartezeiten verhindert werden.

Offenlage des Planentwurfs Bebauungsplan 

„1. Änderung Freizeitzentrum Stromberg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB 

In seiner Sitzung am 26.09.2023 hat der Stadtrat der Stadt Bendorf den Bebauungsplanentwurf „1. Änderung Freizeitzentrum Stromberg“ und seine Bestandteile und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Offenlage erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen (bestehend aus textlichem Bebauungsplan, Begründung und Geltungsbereichskarte) im Zeitraum von Montag, den 29.07.2024 bis einschließlich Freitag, den 30.08.2024. In dieser Zeit liegt die Planung, inklusive der v.g. Unterlagen, im Raum 214a, Rathaus II, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf zu jedermanns Einsicht bereit.

Um unnötige Wege und lange Wartezeiten zu verhindern, empfehlen wir vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 02622 / 703308, E-Mail: stefan.gross@bendorf.de).

In Anwendung des § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 S. 2 und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich hier online einsehbar.

Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 30.08.2024 mündlich, schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg bei der Stadt Bendorf (Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Kultur) eingebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zu der Planung zu äußern.