Fundbüro
Sie haben etwas verloren oder gefunden?
Dann können Sie sich an das Fundbüro der Stadt Bendorf wenden. Hier werden die Fundsachen
aus dem gesamten Stadtgebiet gesammelt, registriert und wenn möglich dem Eigentümer/Verlierer
zurückgegeben.
Wurde ein Tier gefunden oder wird ein Tier vermisst, können Sie sich direkt an den zuständigen
Tierschutzverein Koblenz und Umgebung e.V. (Tierheim), Zaunheimer Str. 26, 56072 Koblenz,
Telefon: 0261 406380, wenden.
Die Aufbewahrungsfrist im Fundbüro beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt 6 Monate.
Danach wird die Fundsache an den Finder herausgegeben, sofern dieser Fundrechte geltend
gemacht hat. Verzichtet der Finder dem Fundbüro gegenüber auf das Recht zum Erwerb des
Eigentums an der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundortes über.
Fundsachen, die nach Ablauf von 6 Monaten an keinen Empfangsberechtigten/Verlierer
herausgegeben worden sind, werden nach vorheriger amtlicher Bekanntmachung versteigert oder
anderweitig verwertet. Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen - § 971 BGB.
Ansprechpartner
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Werner Chorzempa
Bendorf, Im Stadtpark I-II
(Gebäude 2) - Zimmer 204
Telefon: 02622/703-151
E-Mail: werner.chorzempa(at)bendorf.de
Rathaus-Online

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