Fundbüro

Fundbüro

    Fundbüro der Stadt bendorf

    Sie haben etwas verloren oder gefunden?

    Dann können Sie sich an das Fundbüro der Stadt Bendorf wenden. Hier werden die Fundsachen aus dem gesamten Stadtgebiet gesammelt, registriert und wenn möglich dem Eigentümer/Verlierer zurückgegeben.

    Wurde ein Tier gefunden oder wird ein Tier vermisst, können Sie sich direkt an den zuständigen Tierschutzverein Koblenz und Umgebung e.V. (Tierheim), Zaunheimer Str. 26, 56072 Koblenz, Telefon: 0261 406380, wenden. 

    Die Aufbewahrungsfrist im Fundbüro beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt 6 Monate. Danach wird die Fundsache an den Finder herausgegeben, sofern dieser Fundrechte geltend gemacht hat. Verzichtet der Finder dem Fundbüro gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundortes über. 

     Fundsachen, die nach Ablauf von sechs Monaten an keinen Empfangsberechtigten/Verlierer herausgegeben worden sind, werden nach vorheriger amtlicher Bekanntmachung versteigert oder anderweitig verwertet. Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen - § 971 BGB