Hochwasserschutz-
konzept 

Hochwasserschutzkonzept

Hochwasserschutzkonzept der Stadt Bendorf 

Im April 2017 wurde in Bendorf nach einstimmiger Beschlussfassung im Rat der Auftrag zur Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes an das Ingenieurbüro Gastring aus Bendorf vergeben. Dieses wurde vom Stadtrat am 28.08.2018 einstimmig beschlossen. Die bisherigen Erkenntnisse und darauf basierende Maßnahmenempfehlungen werden im Folgenden dargestellt.

  • Ausgangslage und Gefahrenbereiche

    Die Gemeindefläche der Stadt Bendorf umfasst rund 24 km², grenzt nördlich von Koblenz direkt an den "Rhein" und liegt somit am Rande des mittelrheinischen Beckens und des Niederwesterwaldes. Die Grenze der kreisangehörigen Stadt Bendorf wird in südlicher Richtung durch den "Rhein" definiert. Die überwiegend ackerbaulich genutzten Böden im südlichen Teil der Gemeinde sind durch einen hohen Lehmanteil gekennzeichnet. Die steileren Bereiche im nördlichen Teil der Gemeinde sind bewaldet. Die potenziellen Auenbereiche entlang des "Rheins" sind vor allem durch Industrie geprägt.

    "Sayn- und Brexbach" (beide Gewässer II Ordnung) fließen von Norden her dem "Rhein" zu. Sie durchqueren dabei weite Teile der Gemeindefläche und werden durch Siedlung, Gewerbe und Infrastruktur beeinflusst. Im kaum besiedelten "Sayn- und Brexbachtal" finden sich weitere kleine Zu- und Nebenflüsse. Innerhalb des Stadtteils "Sayn" mündet der "Brexbach" in den "Saynbach". Im Stadtteil "Mülhofen" wird dem "Saynbach" Wasser entnommen und durch den künstlich angelegten Mühlgraben "Rotherbach" und "Hüttenweiher" geführt. Das parallel zum "Saynbach" verlaufende Gewässer mündet schließlich wieder in den "Saynbach" und schließlich in den "Rhein".

    Aus nordöstlicher Richtung fließen die kleinen Gewässer III Ordnung "Großbach" und "Weniger Bach" dem "Rhein" zu. Wenn auch unbedeutender als "Saynbach" und "Brexbach" entwässert der "Großbach" direkt in den "Rhein". Das Gewässer III Ordnung entspringt innerhalb der Gemeindegrenzen und durchfließt die Altstadt von Bendorf, über weite Strecken wird der "Großbach" verrohrt geführt. Aus dem "Weniger Tal" entspringt der "Weniger Bach", der in den "Großbach" mündet. Von den kleinen Gewässern geht insbesondere eine Gefahr durch Starkregen aus.

    Im Zuge der Grundlagenerfassung und Gefährdungsanalyse wurde schnell festgestellt, dass für den Stadtteil "Stromberg" keine erhebliche Betroffenheit festzustellen ist. Durch die Höhenlage besteht weder Hochwassergefährdung noch sind hier außergewöhnliche Sturzflutenereignisse zu erkennen.

    Durch die zuvor beschriebenen örtlichen Begebenheiten sind die nachfolgenden Gefahrenbereiche festzustellen:

    - Rheinhochwasser

    - Hochwasser an "Sayn- und Brexbach"

    - Sturzfluten aus "Weniger Bachtal" bzw. "Großbachtal" sowie urbane Sturzfluten mit Entstehung in Außengebieten

  • Übersichtslagepläne Gefahrenbereiche

    Hochwasser Gefahrenbereiche Nord

    Hochwasser Gefahrenbereiche Nord

    Hochwasser Gefahrenbereiche Süd

    Hochwasser Gefahrenbereiche Süd


    Wassertiefen HQ extrem Nord

    Wassertiefen HQ extrem Nord

    Wassertiefen HQ extrem Süd

    Wassertiefen HQ extrem Süd


  • Rheinhochwasser

    Wie viele andere Anlieger am Mittelrhein, war Bendorf auch durch größere historische Hochwasserereignisse, wie etwa 1993 oder 1995, betroffen. Nach den ersten Gesprächen mit den Verantwortlichen wurde schnell klar, dass das "normale" Rheinhochwasser kein besonders relevantes Thema darstellt. Die Vorlaufzeit in Bezug auf den Hochwasserscheitelabfluss des "Rheins" bietet hinreichend Vorbereitungszeit. Die Feuerwehr bzw. der Katastrophenschutz hat einen relativ routinierten Umgang mit den notwendigen Handlungen. Somit wurde beschlossen, bei der Betrachtung des "Flusshochwassers", den Schwerpunkt auf das Extremhochwasser zu legen. Es soll also vor allem herausgearbeitet werden welche Gefahren bei Hochwasserereignissen auftreten, die die bekannten Ereignisse der letzten Jahrzehnte deutlich überschreiten.

    Die nächstgelegene Pegelstation vor Bendorf ist der Pegel Koblenz. Das Rheinhochwasser im Dezember 1993 erreichte hier ein Maximum von 9,53 m, was das statistische Ereignis "HQ50" überschreitet, jedoch unterhalb des "HQ100" liegt. Nach mündlichen Mitteilungen der Stadtverwaltung ist Bendorf für den Umgang mit einem Rheinhochwasser bis zu vergleichbaren Werten gewappnet. Zukünftige Überlegungen sollten also vor allem auch ein HQextrem einbeziehen.

    Die nebenstehende Abbildung zeigt die Wasserstände am Pegel Koblenz mit Kennzeichnung der statistischen Hochwasserereignisse HQ10 (8,75 m), HQ100 (10,17 m) und HQextrem (12,34m).

    Der Pegel Koblenz dient der Stadt Bendorf zur Steuerung des Alarm- und Einsatzplans bzw. zur Frühwarnung. Bereits bei einem Wasserstand von 450 cm gilt Alarmstufe 1, jedoch sind noch keine nennenswerten Auswirkungen in Bendorf zu erkennen. Erst ab der Hochwassermarke 2 (650 cm) werden erste Straßensperrungen notwendig.

  • Hochwasser an Sayn- und Brexbach

    Außerhalb der Ortslage, in die Täler von "Brexbach" und "Saynbach" herein, sind die Auswirkungen bis hin zum HQextrem als sehr gering einzustufen. Eine Gefahr besteht hier eher durch Sturzbäche in Folge von Starkregen. So musste die Feuerwehr schon einige Male ausrücken, um das Pfadfinderlager zu evakuieren. Eine Gefahr durch das Ausufern innerhalb der Bebauung besteht vor allem im Mündungsbereich. Das Zusammenwirken mit dem Rheinhochwasser verursacht einen starken Rückstaueffekt und führt zu Überschwemmungen. Diese können weite Teile von "Mülhofen" überfluten. Da jedoch noch einige Retentionsräume in Form unbebauter Wiesenflächen vorhanden sind, sind die zu erwartenden Überschwemmungen an der Bebauung nördlich des Bahndamms vergleichsweise gering (Wasserstände < 1,0 m über Gelände, mit Ausnahme von örtlichen Mulden, Gräben und Senken).

    Alte Mühlgräben

    Entlang des "Sayn- und Brexbachs" finden sich einige alte Mühlgräben, wie etwa der Obergraben ("Sayner Hütte"), Mühlgraben ("Heinz Mühle") und Rotherbach mit Hüttenweiher ("Concordia Hütte"). Dabei ist vor allen Dingen Letzterer in Bezug auf die Hochwasserproblematik zu nennen. Der "Rotherbach" verläuft teilweise 2 - 3 m über Gelände. Die Standsicherheit des zugehörigen Damms wird infrage gestellt. Gemäß Gutachten zum "Rotherbach" und "Hüttenweiher" besteht die Gefahr eines Dammbruchs und Überschwemmung umliegender und tiefer liegender Bereiche. Darüber kann das Rheinhochwasser durch Rückstau im "Rotherbach" über die Ufer treten.

  • Starkregen und Sturzfluten

    Einige sehr lokale Sturzfluten durch Starkregen sind in der Vergangenheit vorgekommen. Durch die bestehende Bebauung von Tiefenlinien und die vorliegende Reliefsituation (teilweise steil ansteigende Hänge in Richtung Westerwald) besteht grundsätzlich in mehreren Bereichen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial bei auftretendem Starkregen.

    Gefährdung

    Es wurden einige Stadtteile bzw. Bereiche als gefährdet ausgewiesen (Senken und Tiefenlinien). Es handelt sich um eine grobe Abgrenzung im 5-m-Raster gem. "Hochwasserinfopaket". Es sind in der Vergangenheit bereits Sturzfluten aufgetreten (z. B. "Am Friedrichsberg" oder mehrfach in der "Mühlenstraße").

  • Übersichtslagepläne Gefahrenbereiche Sturzflut

    Sturzflut Gefahrenbereich Nord

    Sturzflut Gefahrenbereich Süd

  • Maßnahmen

    Es wurden einige Handlungsmöglichkeiten erarbeitet und bereits angestoßen. Nachfolgend wird eine Übersicht über potenzielle Vorsorge- und Risikominimierungsmaßnahmen gegeben. Die vollständige Liste zu Handlungsmöglichkeiten, Handlungsbedarf und weiteren Untersuchungen findet sich hier als tabellarischer Maßnahmenkatalog.

    Rheinhochwasser

    Die Gefährdungsanalyse hat gezeigt, dass die Betroffenheit durch Rheinhochwasser relativ überschaubar ist. Das Schadenspotenzial für "Mülhofen" für ein Extremhochwasser sollte durch Vorsorgemaßnahmen minimiert werden. Ergänzend kann geprüft werden, ob unter Einbeziehung des Eisenbahndamms eine Schutzeinrichtung für den durch Extremhochwasser betroffenen Teil "Mülhofens" geschaffen werden kann. Sollte der Damm die bauliche Substanz besitzen, um in einen baulichen Schutz mit einbezogen zu werden, könnte hier eine relativ kostengünstige Variante entwickelt werden.

    Gewässerunterhaltung

    In einem Pilotprojekt des Landes (Moschelbach) wurde gezeigt, dass Treibgut zum Problem werden kann, gleichzeitig jedoch im Außenbereich zur Steigerung der Rauigkeit und zur Dämpfung der Hochwasserwelle beiträgt. In Verbindung mit den Ergebnissen der Studie "Hochwasservorsorge durch Flussgebietsentwicklung - Stadt Bendorf" [B] können diese Erkenntnisse vor allem auf "Brex- und Saynbach" übertragen werden. Im Zuge der Gewässerunterhaltung kann ein Totholzmanagement durchgeführt werden. Ergänzend können Treibgutfänger vor der Ortslage hergestellt werden.

    Gewässerentwicklung

    Durch Gewässerentwicklung wird ein naturnaher Wasserrückhalt verstärkt. Dies empfiehlt sich vor allem für "Brex- und Saynbach". Konkret können hierfür Initialmaßnahmen umgesetzt werden, etwa Uferanbrüche oder Maßnahmen zur Sohlanhebung. Weiterführende Hinweise finden sich ebenfalls in "Hochwasservorsorge durch Flussgebietsentwicklung - Stadt Bendorf"

    Starkregenvorsorge

    Generell gestaltet sich eine wirtschaftliche Starkregenvorsorge aufgrund der dichten Bebauung als langfristige Herausforderung für die städtebauliche Entwicklung. Maßnahmen, wie etwa öffentliche Räume anzupassen oder urbane Retentionsräume zu schaffen, sollten in Überlegungen einbezogen werden. Optimierte Flächennutzungs- und Bebauungspläne könne entwickelt werden.

    Konkrete Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden sollten, sind eine angepasste Flächenbewirtschaftung in Außengebieten sowie die Schaffung von Rückhaltungsmaßnahmen durch Mulden und Gräben. Darüber hinaus sollten Einlaufbauwerke erneuert und mit geeigneten dreidimensionalen Rechen ausgestattet werden. Ergänzend sollten diese regelmäßig vor Ort kontrolliert werden. Kurzfristiger Handlungsbedarf wurde hier für die "Mühlenstraße" mit den zufließenden Gewässern "Weniger Bach" und "Großbach" festgestellt.

    Öffentlichkeitsarbeit

    Es wurden insgesamt zwei Versammlungen durchgeführt, um eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu erzielen. Dabei wurde separiert zwischen Gewerbetreibenden und Wohneigentümern. Zum ersten Workshop am 06.11.2017 wurden die potenziell betroffenen Betriebe schriftlich eingeladen. Für die Bürgerversammlung wurde öffentlich zur Versammlung am 15.11.2017 geladen. Bei den Versammlungen wurde ein Überblick über Gefahren und Stand der öffentlichen Vorsorge gegeben. Gewerbetreibende und Bürger wurden über Möglichkeiten zur Eigenvorsorge informiert.