Die Polizeiinspektion Bendorf informiert über die geltenden Regeln für E-Scooter im Straßenverkehr und appelliert an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, aufmerksam und rücksichtsvoll zu fahren. Anlass ist auch der aktuelle Verkehrsunfall in Koblenz, bei dem ein 12-jähriger Junge mit einem E-Scooter schwerste Verletzungen erlitten hat. Der Unfall zeigt, wie gravierend die Folgen eines Verkehrsunfalls sein können.
E-Scooter sind keine Spielzeuge, sondern Kraftfahrzeuge im Sinne der geltenden Vorschriften. Ihre Nutzung erfordert Aufmerksamkeit, Rücksichtnahme und die Kenntnis der maßgeblichen Verkehrsregeln.
Wichtige Regeln für die Fahrt mit dem E-Scooter:
- Mindestalter beachten: E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr erst ab 14 Jahren gefahren werden. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
- Geeignete Verkehrsflächen nutzen: Grundsätzlich sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen zu benutzen. Sind diese nicht vorhanden, ist die Fahrbahn zu nutzen. Gehwege sind für E-Scooter grundsätzlich tabu, sofern ihre Nutzung nicht ausdrücklich erlaubt ist.
- Nur eine Person pro E-Scooter: Die Mitnahme weiterer Personen ist nicht zulässig.
- Aufmerksam und rücksichtsvoll fahren: Ablenkungen, riskante Fahrmanöver und eine nicht an die Verkehrsverhältnisse angepasste Geschwindigkeit erhöhen das Unfallrisiko.
- Für Sichtbarkeit und technische Sicherheit sorgen: Funktionierende Beleuchtung und eine sichere Fahrzeugausstattung sind wichtig. Gut sichtbare Kleidung kann dazu beitragen, Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen.
- Alkohol und andere berauschende Mittel vermeiden: Für E-Scooter gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit sowie für Personen unter 21 Jahren gilt ein Alkoholverbot.
Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, dass Eltern und Erziehungsberechtigte über die geltenden Vorschriften informieren und auf einen verantwortungsvollen Umgang mit E-Scootern hinwirken. Da die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr erst ab 14 Jahren zulässig ist, dürfen jüngere Kinder dort keinen E-Scooter fahren.
Aufklärung und Sensibilisierung können einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten und helfen, schwere Unfälle zu verhindern. Jeder Verkehrsunfall ist einer zu viel. Die Einhaltung der Verkehrsregeln, gegenseitige Rücksichtnahme und vorausschauendes Verhalten können entscheidend dazu beitragen, Menschenleben zu schützen.
Ein Appell an Eltern und Jugendliche: Sprecht über die Gefahren und übernehmt Verantwortung.
Polizeiinspektion Bendorf

