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Neue Einbahnregelung im Bereich der Bodelschwingh-Schule

Um die Verkehrssituation rund um die Bodelschwingh-Grundschule in Bendorf zu entschärfen, hat das Ordnungsamt Bendorf nach Abstimmung mit der Polizeiinspektion Bendorf und der Straßenbaubehörde der Stadt Bendorf eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen und eine Einbahnstraßenregelung für die Straßen „Am Röttchenshammer“ und Falkenstraße eingeführt.

In der Vergangenheit entstanden im Begegnungsverkehr immer wieder unübersichtliche und gefährliche Situationen. Besonders häufig treffen diese zu den Stoßzeiten ein - wenn die Kinder zur Schule hingebracht oder von dort abgeholt werden und gleichzeitig der ÖPNV die Straße durchfährt.

Die parkenden Fahrzeuge tragen nicht zu einer Übersichtlichkeit bei. Um jedoch den Parkplatzmangel nicht zu verschärfen und um den Effekt der Verkehrsberuhigung durch die parkenden Fahrzeuge zu erhalten, werden die Falkenstraße und ein Teil der Straße Am Röttchenshammer als Einbahnstraßen ausgewiesen.

Hierdurch soll insbesondere die Situation für Schülerinnen und Schüler verbessert werden.

Für die Seitenstraßen gilt jeweils „Vorgeschriebene Fahrtrichtung links“.

Der Fahrradverkehr darf entgegen der Einbahnstraße fahren.

Zunächst sollen die entsprechenden Verkehrszeichen mobil aufgestellt werden, und nach Bewährung noch vor dem neuen Schuljahr fest montiert werden.