Derzeit findet die Umrüstung der Straßenbeleuchtung im gesamten Bendorfer Stadtgebiet statt. Die Stadtverwaltung erreichen dazu viele Nachfragen, weshalb wir hier noch einmal die Hintergründe der Maßnahme erläutern:
Die geplante Beleuchtung ist als adaptive und bedarfsgerechte Beleuchtung ausgeführt. Ziel ist es, eine sichere und ausreichende Ausleuchtung der Straßen und Wege zu gewährleisten und gleichzeitig in den verkehrsarmen Nachtstunden den Energieverbrauch sowie unnötige Lichtemissionen zu reduzieren.
Hierzu verfügen die Leuchten über zwei Beleuchtungssysteme: eine warme Grundbeleuchtung (gelbes/warmes Licht) und eine zusätzliche Beleuchtung (helles/weißes Licht). Je nach Art der Straße werden diese unterschiedlich gesteuert.
Anliegerstraßen:
In den Anliegerstraßen ist grundsätzlich die warme Grundbeleuchtung eingeschaltet. Bis 22:00 Uhr wird diese mit voller Leistung betrieben.
In der Zeit von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr wird die Grundbeleuchtung auf 50 % reduziert.
Die zusätzliche helle/weiße Beleuchtung ist während dieses Zeitraums zunächst vollständig ausgeschaltet und bleibt bei 0 %, solange keine Bewegung erkannt wird.
Wird durch einen Bewegungsmelder eine Person bzw. Bewegung erkannt, schaltet sich die zusätzliche Beleuchtung bedarfsgerecht ein.
Dabei wird nicht nur die unmittelbar betroffene Leuchte aktiviert, sondern auch die direkte Nachbarleuchte.
Auf diese Weise wird der betreffende Straßen- bzw. Wegabschnitt mit der Bewegung aufgehellt – vereinfacht gesagt: Das Licht „geht mit“.
Nach Ablauf der eingestellten Nachlaufzeit ohne weitere Bewegung schaltet sich die zusätzliche Beleuchtung wieder aus.
Die auf 50 % reduzierte warme Grundbeleuchtung bleibt weiterhin eingeschaltet.
Hauptstraßen, Sammel- und Durchgangsstraßen:
Auf Hauptstraßen sowie Sammel- und Durchgangsstraßen erfolgt eine andere Steuerung, da hier auch nachts mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist.
Bis 22:00 Uhr sind sowohl die Grundbeleuchtung als auch die zusätzliche Beleuchtung mit 100 % eingeschaltet.
Zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr werden beide Beleuchtungssysteme auf 50 % reduziert und bleiben auf diesem Niveau konstant eingeschaltet.
Eine vollständige Abschaltung auf 0 % findet in diesem Zeitraum nicht statt. Ebenso erfolgt hier keine bewegungsabhängige Ein- oder Ausschaltung.
Ab 05:00 Uhr werden beide Beleuchtungssysteme wieder mit voller Leistung betrieben.
Zusammenfassung:
Das Beleuchtungskonzept unterscheidet somit gezielt zwischen Anliegerstraßen und stärker frequentierten Haupt-, Sammel- und Durchgangsstraßen.
In den Anliegerstraßen wird während der Nachtstunden eine warme, reduzierte Grundbeleuchtung beibehalten. Zusätzliches helleres Licht wird nur dann zugeschaltet, wenn tatsächlich Bewegung erkannt wird, und begleitet die Bewegung über die betroffene und die direkt benachbarte Leuchte.
Auf den Haupt-, Sammel- und Durchgangsstraßen bleibt dagegen auch während der Nacht eine gleichmäßige Beleuchtung bestehen.
Diese wird zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr lediglich auf 50 % reduziert.
Damit wird die Beleuchtung an die tatsächliche Nutzung und Funktion der jeweiligen Straße angepasst.
Gleichzeitig werden in den verkehrsarmen Nachtstunden die Beleuchtungsleistung und damit verbundene Lichtemissionen reduziert, während eine kontinuierliche Grundbeleuchtung erhalten bleibt.
Diese Funktionalität ist Vorgabe der Förder- und Kommunalrichtlinie.

