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Dorferneuerung Stromberg: Förderung für private Maßnahmen

Bendorfs Höhenstadtteil Stromberg verfügt nach dem erfolgreichen Prozess der Dorfmoderation über ein abgestimmtes Dorferneuerungskonzept.

Im Rahmen einer Infoveranstaltung in der Dieter-Trennheuser-Halle waren nun Andreas Hermann und Meta Wolf-Binder von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zu Gast, um über die Fördermöglichkeiten für Privatleute aufzuklären.

Der Erste Beigeordnete Bernhard Wiemer begrüßte die Teilnehmenden und gab einen kurzen Rückblick auf die Dorfmoderation und die bislang umgesetzten Projekte wie die Dorf-App, den Treffpunkt im Tennisheim und den Lesetreff im Pfarrheim. 

Aus den Händen von Andreas Hermann konnte der Beigeordnete den Bescheid des Landrates entgegennehmen, der Stromberg als anerkannte Dorfentwicklungsgemeinde ausweist.

In seinem Vortrag ging der Experte der Kreisverwaltung zunächst allgemein auf die Grundlagen der Dorferneuerung ein. Ein wichtiges Ziel liegt darin, das Dorf/den Stadtteil als eigenständigen Wohn-, Arbeits- und Kulturraum zu erhalten.

Neben den öffentlichen Maßnahmen können auch private Maßnahmen gefördert werden. Dazu zählen die Schaffung von neuem Wohnraum, die Erhaltung und Gestaltung ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder ortsbildprägender Gebäude.

Welche Gebäude ortsbildprägend sind wurde im Dorferneuerungsprozess ermittelt und in einer Karte festgehalten. Eine Übersicht, welche Gebäude „ortsbildprägend“ sind, finden Sie unter dem unten stehenden Link.

Vorrangig gefördert werden Bauvorhaben zur Erhaltung oder Neueinrichtung von Arbeitsplätzen innerhalb des Ortes, zur Förderung eines umweltverträglichen dörflichen Tourismus (z. B. Ferienwohnungen), überdies Einrichtungen zur Sicherung der Grundversorgung (z. B. Lebensmittelgeschäfte, kleine Handwerksbetriebe) und kulturelle Projekte und die Sozial- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Jugendliche, Behinderte und ältere Bürgerinnen und Bürger.

Neben der strukturellen Verbesserung ist auch die ortsgerechte Gestaltung ein wichtiges Förderkriterium.

Die Mindestinvestition privater Vorhaben muss 7.669 Euro betragen, für strukturfördernde Maßnahmen gibt es bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten oder max. 30.000 Euro.   

Im Bereich Ortsbildprägende Gebäude sowie Wohnen können bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten oder max. 25.000 Euro übernommen werden.

Die Beispiele aus dem Landkreis Mayen-Koblenz, die Andreas Hermann anhand von Fotos präsentierte, zeigten Gebäude mit eindrucksvollen Verwandlungen und machten deutlich, dass sich eine Antragsstellung lohnen kann.

Private Anträge sind über den Fachbereich 4 der Stadtverwaltung Bendorf an die Kreisverwaltung zu richten und online unter www.kvmyk.de verfügbar.

Stefan Groß vermittelt gerne Beratungsgespräche für Interessierte, die abklären möchten, ob ihre geplanten Maßnahmen förderfähig sind. Kontakt: stefan.gross@bendorf.de; Tel. 02622/703-308.