aktuelle Informationen der stadt Bendorf

Anwohnerparken in Sayn

Um einen Anwohnerparkausweis zu bekommen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in dem Bewohnerparkgebiet haben und ein Fahrzeug besitzen, das auf sie zugelassen ist oder nachweislich dauerhaft von Ihnen genutzt wird.

Es darf weder ein privater Stellplatz noch eine Garage zur Verfügung stehen.

Die Antragstellung kann

- persönlich

- durch bevollmächtige Person

- schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax

erfolgen.

Bitte reichen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen mit ein:

  • Personalausweis und
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (vormals Fahrzeugschein) oder
  • Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters mit Unterschrift (wenn die antragsstellende Person nicht selbst Halter bzw. Halterin des Fahrzeugs ist)

Betroffen sind folgende Straßen:

 -Nippes

-Brexstraße

-Klostergasse

-Schillergasse

-Kreuzgasse

-Burggasse

-Mittelgasse

-Königsgasse

-Wilhelmsgasse

-Brunnengasse

Die Einrichtung der Bewohnerparkplätze erfolgt innerhalb des Quartiers „Alt Sayn“ in folgenden Straßen bzw. auf folgenden Parkplätzen:

-Brunnengasse (24 h)

-Brexstraße (Straßenabschnitt vordere Abteistraße bis Burggasse und Brunnengasse bis hintere Abteistraße; 24 h)

-Burggasse (24 h)

-Parkplatz vor der Feuerwehr (18.00 Uhr bis 09.00 Uhr)

Die übrigen Parkplätze innerhalb des Quartiers „Alt-Sayn“ stehen weiterhin der Allgemeinheit zur Verfügung.