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Tierische Hilfe bei der Waldarbeit

Winterzeit ist Holzerntezeit – und im Bereich des Forstamts Koblenz kommen dabei immer wieder Rückpferde zum Einsatz. Aktuell vorwiegend im Forstrevier Bendorf: Dort leisten die Pferderücker Karsten Güttler und Susanne Berling aus Steinen im Westerwald mit ihren kräftigen Kaltblütern der Rasse "Luxemburger Ardenner" beim Vorliefern von Eichen- und Buchenschwachholz ganze Arbeit.

Das Vorliefern, also der Transport von frisch gefällten Stämmen aus dem Bestand heraus zur nächsten Rückegasse oder ggf. direkt zur befestigten Waldstraße, gilt als idealer Arbeitsschritt, der heute wieder von Pferden übernommen werden kann – ganz im Einklang mit unserem Leitbild einer nachhaltigen, naturnahen Waldbewirtschaftung.

Zu den Vorteilen des Vorlieferns per Pferd gegenüber einem schlepperbasierten Beiseilen der Stämme zur nächsten Rückegasse gehören größere Gassenabstände, weniger Schäden an Böden und verbleibenden Bäumen, weniger fossiler CO2-Ausstoß sowie der Einsatz auch in schwierigstem Gelände und bei fast jedem Wetter: "Gerade in zunehmend milden Wintern, wenn aufgrund aufgeweichter Böden wochenlang nicht maschinell gerückt werden kann, erweist sich das Rückepferd als Joker", so der Bendorfer Revierförster Johannes Biwer, der die aktuelle Maßnahme im Stadtwald veranlasst hat. "Mit dem Pferd können wir bodenschonend auch unabhängig vom Rückegassennetz direkt zur Waldstraße vorliefern."

Natürlich kennt auch die Pferderückung ihre Grenzen: So brauchen die Tiere lange Ruhepausen. Die tägliche Einsatzdauer sollte vier bis maximal fünf Stunden pro Pferd nicht überschreiten. Auch darf heute aus Gründen des Tierschutzes kein Starkholz mehr von Pferden gerückt werden. Die Obergrenzen liegen bei 0,6 Festmetern pro Ein- und 1,2 Festmetern pro Zweispänner. Die Rückung stärkerer Stämme bleibt also bis auf Weiteres modernen Holzerntemaschinen vorbehalten, die sich in Rheinland-Pfalz aber nur bei passender Witterung auf einem dauerhaften Netz aus Feinerschließungslinien (Rückegassen und Maschinenwegen) bewegen dürfen. Ein maschinelles Befahren des Waldbodens abseits dieser Linien ist in jedem Fall tabu.

Presseinfo Landesforsten RLP