aktuelle Informationen der stadt Bendorf

Hundehalterinnen und Hundehalter aufgepasst!

„Ihren Führerschein bitte“ – diese Aufforderung kennen Autofahrerinnen und Autofahrer aus Verkehrskontrollen. Doch auch Hundehalterinnen und Hundehalter können in eine ähnliche Situation geraten.

Der kommunale Vollzugsdienst der Stadtverwaltung Bendorf wird in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen durchführen. Dabei stehen insbesondere Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Tiere und die dazugehörigen Steuermarken im Fokus. Alle Hundehalterinnen und Hundehalter in Bendorf sind verpflichtet, ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung gemäß den geltenden Bestimmungen zur Hundesteuer anzumelden.

Bei Kontrollen muss die gültige Steuermarke in der Öffentlichkeit vorgezeigt werden. Sie dient als Nachweis dafür, dass der Hund ordnungsgemäß angemeldet ist. Andere Gegenstände, die einer Steuermarke ähneln, dürfen nicht verwendet werden.

In Bendorf sind derzeit rund 1.000 Hunde offiziell registriert. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl höher liegt. Einige Halterinnen und Halter verzichten auf die Anmeldung, um die Hundesteuer zu umgehen.

Das stellt jedoch eine Ordnungswidrigkeit dar. Verstöße können durch den kommunalen Vollzugsdienst geahndet werden. Je nach Einzelfall kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Leider wurde in der Vergangenheit wiederholt festgestellt, dass nicht alle Betroffenen die Steuermarke mitführen. Die Stadtverwaltung appelliert daher an alle Halterinnen und Halter, die ihren Hund bislang noch nicht angemeldet haben, dies zeitnah nachzuholen. Die Anmeldung ist beim Steueramt im Rathaus 3 (Untere Rheinau 60, 56170 Bendorf) möglich. So lassen sich mögliche Bußgelder vermeiden.

Die An- und Abmeldung des Hundes kann online über unsere Homepage hier vorgenommen werden:

Wer darüber hinaus Fragen zur Anmeldepflicht hat, kann sich an das Steueramt, Telefon: (0 26 22) 703 509; E-Mail: abgaben@bendorf.de, wenden.