GrundsteuerReform

Grundsteuerreform

Informationen zur Grundsteuerreform

Bürgerfragen zu den von der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz verschickten Informationsschreiben zur Grundsteuerreform und dem darin enthaltenen Datenstammblatt mit Geobasis- und Liegenschaftswerten ( u. a. dem Bodenrichtwert) richten Sie bitte nur an die zuständigen Finanzämter. Zuständig ist dabei immer das sog. Lagefinanzamt (Finanzamt in dessen Zuständigkeitsbereich der Grundbesitz liegt).

Sie haben Grundbesitz?

Dann betrifft die Grundsteuerreform auch Sie!

In Deutschland wird eine Grundsteuerreform durchgeführt. Das führt dazu, dass Grundbesitz vollständig neu bewertet wird. 

Betroffen sind alle Personen mit Grundbesitz. Zum Grundbesitz zählen u.a. unbebaute und bebaute Grundstücke, wie z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.

Wenn Sie zu dieser Personengruppe gehören, sind Sie verpflichtet, für jedes Ihrer Grundstücke eine eigene Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ( Feststellungserklärung ) an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die geplante Frist zur Abgabe ist der 31. Oktober 2022.

Ab 1. Juli 2022 steht Ihnen hierzu kostenlos die Möglichkeit zur Verfügung, Ihre Erklärung über "Mein ELSTER" ( www.elster.de ) online auszufüllen und somit elektronisch zu übermitteln.

Hier finden Sie weitere Informationen: