Re-opening Marketingoffensive Förderprogramm für Gastronomie, Tourismus und Einzelhandel im Landkreis Mayen-Koblenz
Der Lockdown im Zuge der Corona-Pandemie hat die Wirtschaft in ungeheurem Ausmaß getroffen, in besonderem Maße jedoch zwei Branchen: die Gastronomie bzw. den Tourismus und den Einzelhandel (außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels). Zur Eindämmung von Covid-19 sind diese Branchen direkt zu Beginn von den Einschränkungen betroffen gewesen und kommen auch erst langsam wieder in die Normalität zurück. Die Problematik, einer frühzeitigen Corona-Einschränkung zu unterliegen, trifft in diesen Branchen auf den Umstand, entgangenes (saisonales) Geschäft nicht wieder aufholen zu können. Vor diesem Hintergrund bietet die Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein (WFG) diesen Branchen ein Unterstützungsangebot an.
Wer und was wird gefördert?
Zielsetzung des WFG-Sonderprogrammes ist es, Unternehmen der Gastronomie- und Tourismusbranche sowie des Einzelhandels (außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels) bei der Realisierung von kooperativen Marketingmaßnahmen zur Bewältigung der Corona bedingten Umsatzverluste zu unterstützen.
Hintergrund des Programmes ist: Bei dem Weg aus dem Lockdown sind mehr denn je Kreativität und Werbung notwendig, um auf aktuelle Angebote aufmerksam zu machen. Mit einer Förderquote von 50 Prozent unterstützt die WFG daher Marketingmaßnahmen, die in Zusammenhang mit dem Ende des Lockdown stehen. Der WFG-Ansatz sieht hierbei gemeinsame Maßnahmen im Fokus: Es werden Zusammenschlüsse von Unternehmen mit Sitz im Landkreis Mayen-Koblenz gefördert, d.h. einzelbetriebliche Unterstützungen sind ausgeschlossen. Es können sich dabei Unternehmen zu einer konkreten Marketingmaßnahme zusammenschließen. Es können aber auch institutionalisierte Zusammenschlüsse wie z.B. Werbegemeinschaften, Stadtmarketinggesellschaften oder touristische Kooperationen Anträge stellen. Die Kooperationsgemeinschaft muss jedoch mindestens aus fünf Partnern bestehen. Je bunter, vielfältiger und kreativer, umso besser. Möglich sind auch branchenübergreifende Kooperationen zwischen Einzelhandel und Gastronomie. Es können vielfältig Ideen gefördert werden. Neben der klassischen Werbeanzeige sind auch online-orientierte Maßnahmen förderfähig, jedoch ausschließlich Marketingaufwendungen. Die Förderrichtlinien geben einen detaillierten Überblick der förderfähigen Maßnahmen.
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent, max. 7.500 Euro. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 1.000 Euro.
Wo wird beantragt?
Anträge sind vorzugsweise per E-Mail (foerderung@wfg-myk.de) und digital ausgefüllt an die WFG zu übermitteln. Alternativ ist auch eine Einreichung postalisch an folgende Adresse möglich:
Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen erfolgt die Bewilligungsentscheidung umgehend. Den Antragsunterlagen ist eine ausführliche Darstellung der geplanten Werbemaßnahme, eine Kostenaufstellung/ Angebote, sowie die Beihilfeerklärung (De-Minimis) der Unternehmen beizulegen. Ferner sind alle 5 Kooperationspartner zu benennen. Die Bezuschussung wird auf Basis von vorgelegten Rechnungen durchgeführt.
Eine Beantragung ist ab dem 19.05.2020 möglich. Weitere Infos gibt es unter https://www.wfg-myk.de/
Coronavirus: Entlastung der Unternehmen und Gewerbebetriebe
Die durch das Coronavirus ausgelöste Krise trifft auch Unternehmen und Gewerbebetriebe in der Stadt Bendorf. Es werden daher Sofortmaßnahmen angeboten, um in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Firmen zu unterstützen.
Wir bitten betroffene Unternehmen und Gewerbetreibende, sich frühzeitig mit der Stadtverwaltung Bendorf in Verbindung zu setzen.
Ansprechpartner: Wiltrud Krischer, Tel.: 02622/703-126 - Steuerangelegenheiten
Thomas Schuster, Tel.: 02622/703-120 - Zahlungsrückstände
Mail: wiltrud.krischer(at)bendorf.de bzw. thomas.schuster(at)bendorf.de
Fax: 02622/703-166
Informationen für Betriebe in der Coronakrise WFG gibt Überblick über Unterstützungsangebote
Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Mayen-Koblenz hat ihre Corona-Informationen auf der Internetseite www.kurzlink.de/MykWirtschaftCorona aktualisiert und wesentlich erweitert. Im Gleichklang mit IHK und HWK wird dort ein umfassender Überblick zu den unter dem sogenannten „Schutzschirm für Beschäftigte und Unternehmen“ verfügbaren Unterstützungen gegeben.
Für die Wirtschaftsförderer steht fest, dass nur mit speziellen Unterstützungsangeboten den Unternehmen in der Region geholfen werden kann. Es wird darum gehen, mit kurzfristig wirkenden Maßnahmen aktuellen Finanzbedarf zu decken. Neben dem beschlossenen Maßnahmenbündel wird die Notwendigkeit von unbürokratisch zur Verfügung gestellten Subventionen für kleine und mittlere Unternehmen gesehen.
Um eine Kontaktaufnahme speziell zu dem Förderthema wird bei den WFGs per E-Mail gebeten: corona(at)wfg-myk.de.
Kurzübersicht Informationsangebote und Anlaufstellen für Betriebe und Beschäftigte Landesregierung informiert
Corona-Sofort-Hilfe des Bundes
In Rheinland-Pfalz können Unternehmen, die in der Coronaviruskrise in wirtschaftliche Not gelangt sind, Zuschüsse erhalten. Bei bis zu fünf Beschäftigten sind bis zu 9.000 Euro für drei Monate möglich. Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sind es bis zu 15.000 Euro. Die Mitarbeiterzahl berechnet sich nach Vollzeitäquivalenten, nicht nach Köpfen. Beantragen müssen Rheinland-Pfälzer die Hilfen des Bundes bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Hier gibt es den Antrag und weitere Informationen zum Download:
Antrag auf Gewährung eines Bundeszuschusses aus der Corona-Sofort-Hilfe
Bearbeitungshinweise zur Antragstellung für die Corona-Soforthilfe des Bundes
FAQs zum Förderprogramm „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen und Soloselbstständige“ des Bundes
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